EG – Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

In der Richtlinie werden die Hersteller von Maschinen verpflichtet, ihre Maschinen so zu bauen, dass diese sicher sind. Dazu hat der Gesetzgeber Mindeststandards hinsichtlich der Vorgehensweise und Ausführung definiert, die für das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der EU verbindlich sind. Dazu gehört u.a. auch die Durchführung der Risikobeurteilungen und die Überprüfung der Einhaltung der anzuwendenden Normen, sowie die Erstellung einer Betriebsanleitung, die den Anwender auf die Restgefahren hinweist.

Lassen Sie sich von uns bei der Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie unterstützen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden und enthält zur Vorgänger-Richtlinie u.a. folgende Änderungen:

  • einen geänderten Anwendungsbereich
  • die Gefahrenanalyse wird durch eine Risikobeurteilung ersetzt
  • neue Regelungen hinsichtlich unvollständiger Maschinen
  • neues Konformitätsbewertungsverfahren

Ferner wurden in diesem Rahmen eine Vielzahl von Normen geändert bzw. sind neue Normen erschienen.

Die wichtigsten neuen Richtlinien und Normen:

Richtlinien und Normen werden laufend verändert, so dass eine regelmäßige Überprüfung des aktuellen Standes der anzuwendenden Richtlinien und Normen erforderlich ist. Bei Setup ist dies eine Selbstverständlichkeit.

Aktuelle Richtlinien in Verbindung zur EG-Maschinenrichtlinie:

  • Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU
  • Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU
  • Einfache Druckbehälter 2014/29/EU
  • etc.

Neue Normen:

Im Juni 2019 wurde die EN 60204-1 aktualisiert. Beachten Sie ab sofort:
DIN EN 60204-1 VDE 0113-1:2019-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen