EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
In der Richtlinie werden die Hersteller von Maschinen verpflichtet, ihre Maschinen so zu bauen, dass diese sicher sind. Dazu hat der Gesetzgeber Mindeststandards hinsichtlich der Vorgehensweise und Ausführung definiert, die für das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der EU verbindlich sind. Dazu gehört u.a. auch die Durchführung der Risikoanalysen und die Überprüfung der Einhaltung der anzuwendenden Normen, sowie die Erstellung einer Betriebsanleitung, die den Anwender auf die Restgefahren hinweist.
Lassen Sie sich von uns bei der Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie unterstützen.
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden und enhält zur Vorgänger-Richtlinie u.a. folgende Änderungen:
- einen geänderten Anwendungsbereich
- die Gefahrenanalyse wird durch eine Risikobeurteilung ersetzt
- neue Regelungen hinsichtlich unvollständiger Maschinen
- neues Konformitätsbewertungsverfahren
Ferner wurden in diesem Rahmen eine Vielzahl von Normen geändert bzw. sind neue Normen erschienen.
Die wichtigsten neuen Normen:
Normen werden laufend verändert, so dass eine regelmäßige Überprüfung des aktuellen Standes der anzuwendenden Normen erforderlich ist. Bei Setup ist dies eine Selbstverständlichkeit.
Für die DIN EN ISO 60204 für die elektrische Sicherheit von Maschinen, die bei fast allen Maschinen zur Anwendung kommt, ist ein Normentwurf veröffentlicht. Die neue Norm wird voraussichtlich Ende 2011 gültig.
Mit den Normen DIN EN ISO 13849 und DIN EN 62061 "Funktionale Sicherheit in Maschinen und Anlagen" sind zwei Normen erschienen, die die DIN EN 954 definitiv Ende 2011 ablösen. Dabei muss des Risiko durch den Ausfall von Steuerungen bewertet und die elektrische Steuerung entsprechend konzipiert werden. Der Anwender muss sich entscheiden, welche dieser Normen er anwendet.
Für die Sicherheit von hydraulischen und pneumatischen Maschinen und Anlagen sind die neuen Normen DIN EN ISO 4413 und DIN EN ISO 4414 gültig.